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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der WD Projects GbR für Unternehmenskunden
Stand: 02.11.2026

WD Projects GbR, vertreten durch die Gesellschafter Oscar Zenner und Luca Willms, Sauerbruchstraße 12, 52146 Würselen, E-Mail: info@wd-projects.de – nachfolgend „WD Projects“.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WD Projects und ihren Kunden über Leistungen aus den Bereichen Websites, Onlineshops, Web- und Individualsoftware, Apps, CRM- und Prozesssoftware, Digitalisierung und Prozessoptimierung, Anwendungen mit künstlicher Intelligenz, Design und Werbemittel, Marketing und Social Media sowie Hosting, Wartung, Support und Lizenzen.

(2) WD Projects bietet ihre Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an (nachfolgend „Kunde“). Mit der Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn WD Projects ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis davon Leistungen erbringt.

(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  • individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (§ 305b BGB),
  • das Angebot von WD Projects mit seiner Leistungsbeschreibung,
  • der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1), soweit es um personenbezogene Daten geht; seine Pflichtinhalte nach Art. 28 DSGVO können durch das Angebot und diese AGB nicht abbedungen werden,
  • diese AGB,
  • die gesetzlichen Vorschriften.

(5) WD Projects stellt dem Kunden diese AGB vor Vertragsschluss als Anlage zum Angebot oder über einen im Angebot genannten Link in Textform zur Verfügung. Sie gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge gleicher oder ähnlicher Art mit dem Kunden. WD Projects weist in jedem Angebot auf die geltende Fassung hin.

(6) „Textform“ bedeutet Textform im Sinne des § 126b BGB, zum Beispiel E-Mail.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von WD Projects sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, soweit im Angebot nichts anderes steht.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeit annimmt, insbesondere durch Unterschrift, digitale Bestätigung oder Annahme per E-Mail. Nimmt der Kunde verspätet oder mit Änderungen an, kommt der Vertrag erst mit Bestätigung durch WD Projects in Textform zustande.

(3) Vertriebspartner und Handelsvertreter von WD Projects vermitteln Verträge. Sie sind nicht berechtigt, Verträge im Namen von WD Projects zu schließen oder von diesen AGB oder dem Angebot abweichende Zusagen zu Preisen, Leistungen, Fristen oder Haftung zu machen. Verbindlich sind nur Angebote und Bestätigungen von WD Projects selbst. Die gesetzlichen Regelungen zur Entgegennahme von Mängelanzeigen und anderen Erklärungen durch Handelsvertreter (§ 91 Abs. 2 HGB) bleiben unberührt.

§ 3 Leistungsumfang und Vertragsart

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Beispiele, Muster und Referenzen sind unverbindlich, soweit sie nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind.

(2) Für die einzelnen Leistungsarten gilt:

  • Werkleistungen (Erstellung von Websites, Onlineshops, Software, Apps und Designs): WD Projects schuldet das im Angebot beschriebene Ergebnis. Es gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB).
  • Druckerzeugnisse und sonstige körperliche Werbemittel: Es gilt Kaufrecht (§ 650 BGB). § 8 (Abnahme) gilt hierfür nicht; maßgeblich für Inhalt und Gestaltung ist die Druckfreigabe des Kunden.
  • Beratungs- und Dienstleistungen (Beratung, Prozessanalyse, Prozessoptimierung, Workshops, Schulungen, Support nach Aufwand, laufendes Marketing und Social Media nach § 12): WD Projects schuldet die sorgfältige Erbringung der Leistung, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Es gilt Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB). Ist ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet (zum Beispiel ein ausgearbeitetes Konzept), gelten die Regelungen für Werkleistungen.
  • Laufende Leistungen (Hosting, Bereitstellung von Software zur Nutzung, Lizenzen, Wartung): Es gelten § 11 dieser AGB und ergänzend die gesetzlichen Vorschriften für die jeweilige Leistung.

(3) WD Projects schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Besucherzahlen, Umsätze, Reservierungen oder Einsparungen, es sei denn, dies ist ausdrücklich als Garantie vereinbart.

(4) WD Projects erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik. Die Website wird für die im Angebot genannten Browser und Geräte optimiert, ohne besondere Angabe für die jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge auf Desktop und Smartphone. WD Projects bestimmt Werkzeuge, Technologien und Vorgehensweise nach fachlichem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(5) WD Projects darf zur Leistungserbringung Mitarbeiter und qualifizierte Subunternehmer einsetzen, vorbehaltlich der Regelungen in § 18 und § 19 Abs. 3. Für deren Verschulden haftet WD Projects wie für eigenes.

(6) Bei Individualsoftware wird eine ausreichend genaue Leistungsbeschreibung (zum Beispiel Anforderungskatalog) benötigt. Fehlt sie, erstellen die Parteien sie zunächst gemeinsam als eigene, gesondert vergütete Leistung. WD Projects darf agil entwickeln; in diesem Fall prüft und gibt der Kunde den Stand jeder Iteration frei. Schnittstellen zu Systemen Dritter und die Übernahme von Altdaten werden nur im vereinbarten Umfang erstellt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt WD Projects bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig und vollständig zur Verfügung:

  • Texte, Bilder, Logos, Preise, Speisekarten- und Produktinhalte in digital verwertbarer Form,
  • Zugänge zu Domains, bestehendem Hosting, Konten und Systemen, soweit erforderlich,
  • Informationen über seine Abläufe und Anforderungen sowie einen festen, entscheidungsbefugten Ansprechpartner,
  • Rückmeldungen, Korrekturen und Freigaben innerhalb von 7 Werktagen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Für Zugangsdaten, die der Kunde WD Projects überlässt, sorgt der Kunde für ausreichende Berechtigungen. WD Projects behandelt Zugangsdaten vertraulich.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. WD Projects kann dadurch entstehenden Mehraufwand nach § 9 Abs. 6 berechnen. Für Wartezeiten kann WD Projects eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Ruht ein Projekt aus Gründen, die beim Kunden liegen, länger als 3 Monate, kann WD Projects die bis dahin erbrachten Leistungen als Abschlag in Rechnung stellen (§ 632a BGB). Die Rechte von WD Projects nach § 643 BGB bleiben unberührt.

(4) Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit nicht WD Projects im Rahmen eines Hosting- oder Wartungsvertrags ausdrücklich die Datensicherung übernommen hat oder sie nach § 11 Abs. 8 schuldet.

§ 5 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, keine Rechtsberatung

(1) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er liefert oder freigibt, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Preise und Produktangaben. Er stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte daran besitzt und dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.

(2) Der Kunde stellt WD Projects von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten oder seinen Vorgaben beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies gilt nicht, soweit WD Projects die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(3) WD Projects erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung von Inhalten, insbesondere von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweisen, eigenen AGB, Preisangaben, Werbeaussagen, Allergen- und Lebensmittelkennzeichnung, ist Sache des Kunden. WD Projects baut solche Texte nach Vorgabe des Kunden technisch ein. Hinweise von WD Projects auf mögliche rechtliche Themen sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Die technisch fachgerechte Umsetzung vereinbarter Funktionen (zum Beispiel eines Cookie-Einwilligungs-Tools) schuldet WD Projects nach § 3. Ob und in welchem Umfang Anforderungen an die Barrierefreiheit (insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) umgesetzt werden, wird im Angebot festgelegt, einschließlich des geschuldeten Standards (zum Beispiel WCAG 2.1 AA); der Kunde klärt eigenverantwortlich, ob er selbst dazu verpflichtet ist.

(4) WD Projects baut Websites ohne einwilligungspflichtige Drittdienste (zum Beispiel Analyse-, Werbe-, Karten- oder Schriftendienste mit Datenübermittlung an Dritte), es sei denn, die Einbindung ist im Angebot ausdrücklich vorgesehen. Eine Einwilligungsverwaltung (Cookie-Banner) ist nur geschuldet, wenn sie beauftragt ist.

(5) Stellt WD Projects Bilder, Schriften oder sonstige Inhalte aus lizenzierten Quellen bereit, gelten für deren Nutzung die jeweiligen Lizenzbedingungen. WD Projects weist den Kunden auf besondere Einschränkungen hin.

(6) WD Projects leistet nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung ihrer Arbeitsergebnisse keine Schutzrechte Dritter verletzt (§ 633 Abs. 3 BGB). Das gilt nicht, soweit WD Projects Vorgaben oder Inhalte des Kunden oder vom Kunden ausgewählte Materialien Dritter umgesetzt hat und die Verletzung bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar war, und nicht für KI-generierte Ergebnisse (§ 13 Abs. 7), Open-Source-Komponenten (§ 10 Abs. 7) und lizenzierte Quellen Dritter (Absatz 5). Die Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 16. WD Projects führt keine Marken-, Design- oder Domainrecherchen durch, es sei denn, sie sind beauftragt.

§ 6 Korrekturen und Änderungswünsche

(1) Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen je Entwurf oder Arbeitsschritt, soweit im Angebot nichts anderes steht. Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden mit anschließender Überarbeitung.

(2) Weitere Korrekturschleifen und Änderungswünsche, die über das Angebot hinausgehen oder bereits freigegebene Arbeitsschritte betreffen, sind Zusatzleistungen. WD Projects teilt dem Kunden vorab den voraussichtlichen Aufwand mit. Sie werden nach § 9 Abs. 6 berechnet, wenn der Kunde zustimmt.

(3) Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs werden in einem Nachtragsangebot vereinbart. Termine verschieben sich dann entsprechend. WD Projects ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, die den Charakter der Leistung wesentlich verändern oder technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sind.

§ 7 Termine, Verzug, höhere Gewalt

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sonst handelt es sich um voraussichtliche Termine.

(2) Fristen beginnen erst, wenn die Anzahlung eingegangen ist und der Kunde die für den Start erforderlichen Inhalte und Zugänge geliefert hat.

(3) Gerät WD Projects in Verzug, kann der Kunde Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung nur nach Setzen einer angemessenen Nachfrist in Textform geltend machen, soweit das Gesetz die Fristsetzung nicht für entbehrlich erklärt. Der Ersatz des Verzögerungsschadens richtet sich nach § 16.

(4) Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Höhere Gewalt sind von außen kommende, nicht vorhersehbare und mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, zum Beispiel Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks, großflächige Ausfälle von Strom oder Netzen und großflächige Cyberangriffe. Der Ausfall oder die einseitige Änderung der Leistungen eines Drittanbieters gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn WD Projects den Anbieter sorgfältig ausgewählt hat und keine zumutbare Ausweichmöglichkeit besteht. Eine längere Erkrankung einer unverzichtbaren Person gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn WD Projects sie nicht durch zumutbare Vertretung auffangen kann. Ausfälle der Rechenzentren und Dienstleister, die WD Projects für Hosting und bereitgestellte Software einsetzt, sind keine höhere Gewalt, sondern unterliegen § 11 Abs. 2. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten, bei laufenden Leistungen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 8 Abnahme

(1) Werkleistungen sind vom Kunden abzunehmen, sobald WD Projects ihre Fertigstellung mitteilt. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, die WD Projects mit der Fertigstellungsmitteilung setzt und die mindestens 14 Tage beträgt, und erklärt die Abnahme oder nennt in Textform konkrete Mängel.

(2) Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde innerhalb der Frist nach Absatz 1 die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). WD Projects weist den Kunden bei der Fertigstellungsmitteilung in Textform auf diese Folge hin.

(3) Die Abnahme gilt außerdem als erklärt, wenn der Kunde die fertiggestellte Leistung produktiv nutzt, insbesondere wenn die Website oder Software auf seinen Wunsch live geschaltet wird, und er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Nutzung Mängel in Textform anzeigt, nachdem WD Projects ihn bei Fertigstellung oder Livegang in Textform auf diese Folge hingewiesen hat. Ein Test- oder Probebetrieb zählt nicht als produktive Nutzung.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt. Bei Software gelten als wesentlich insbesondere Fehler, durch die die Software nicht oder kaum nutzbar ist oder eine vereinbarte Hauptfunktion wesentlich eingeschränkt ist.

(5) Bei größeren Projekten können Teilabnahmen einzelner, in sich abgeschlossener Leistungsteile vereinbart werden.

§ 9 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Werkleistungen mit einer Auftragssumme bis 10.000 € netto sind 50 % der Auftragssumme als Anzahlung fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Sie dient der Absicherung von Vorleistungen, Fremdkosten und der Reservierung von Kapazität, die WD Projects für den Auftrag vorhalten muss; sie wird auf die Vergütung angerechnet. WD Projects beginnt mit der Arbeit nach Eingang der Anzahlung. Der Rest ist mit der Abnahme fällig.

(3) Bei Projekten mit einer Auftragssumme über 10.000 € netto legt WD Projects im Angebot Zahlungen nach Meilensteinen fest, die sich am Leistungsfortschritt orientieren. Eine Anzahlung nach Absatz 2 kann im Angebot für Fremdkosten und Lizenzen Dritter vorgesehen werden.

(4) Rechnungen sind, soweit nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Zahlung erfolgt per Überweisung oder, wenn vereinbart, per SEPA-Lastschrift; die Vorabinformation darf auf zwei Tage vor Fälligkeit verkürzt werden. WD Projects darf Rechnungen elektronisch übermitteln. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB); die Pauschale wird auf einen späteren Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

(5) Laufende Entgelte für Hosting, Wartung und Lizenzen werden monatlich oder jährlich im Voraus berechnet, wie im Angebot angegeben.

(6) Zusatzleistungen und Leistungen nach Aufwand werden nach der dem Angebot beigefügten oder darin verlinkten Preisliste von WD Projects im Takt von 15 Minuten berechnet. Ist keine Preisliste einbezogen, gilt die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB). Auf Verlangen übermittelt WD Projects einen Stundennachweis. Einwendungen gegen den Stundennachweis erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform; WD Projects weist darauf hin. Danach gilt der Nachweis als genehmigt; das Recht des Kunden, nachweislich unrichtige Angaben auch später zu beanstanden, bleibt unberührt.

(7) Fremdkosten, die WD Projects im Auftrag des Kunden verauslagt, insbesondere für Druck, Domains, Lizenzen Dritter, Bild- und Schriftrechte, Werbebudgets bei Plattformen und nutzungsabhängige Kosten von KI-Diensten, werden gesondert berechnet. Für nutzungsabhängige Kosten von KI- und Cloud-Diensten kann WD Projects einen Aufschlag von 20 % für Verwaltung und Betrieb berechnen, wenn dies im Angebot vereinbart ist. Einmalige Fremdkosten über 250 € bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Nutzungsabhängige Kosten von KI- und Cloud-Diensten rechnet WD Projects nachträglich mit einer Nutzungsübersicht ab; das Angebot kann ein monatliches Budget festlegen, bei dessen Überschreiten WD Projects den Kunden informiert und die Nutzung bis zur Freigabe drosseln darf. Werbebudgets für bezahlte Anzeigen zahlt der Kunde vor der Schaltung direkt an die Plattform oder als Vorschuss an WD Projects. Reisekosten außerhalb der Städteregion Aachen werden nach Vereinbarung berechnet.

(8) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug, kann WD Projects nach Fristsetzung von mindestens 14 Tagen und vorheriger Androhung in Textform weitere Arbeiten zurückstellen und laufende Leistungen wie Hosting oder Lizenzen vorübergehend sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Das gilt nicht für Beträge, die der Kunde nachvollziehbar begründet bestritten hat, wenn er den unbestrittenen Teil zahlt. Auch während einer Sperrung kann der Kunde seine Daten exportieren (§ 11 Abs. 11); bei Berufsgeheimnisträgern bleibt der lesende Zugriff erhalten, soweit technisch möglich. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann WD Projects nach § 321 BGB Sicherheit verlangen und bis dahin die Leistung verweigern.

(9) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die mit der Forderung von WD Projects in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, insbesondere Ansprüche wegen Mängeln oder Mehrkosten der Fertigstellung. Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis (§§ 320, 641 Abs. 3 BGB) bleiben unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte und Eigentum

(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Zweck. Es umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, zu warten und weiterzuentwickeln, bei Software nur soweit der Quellcode nach Absatz 4 zur Verfügung steht, und ist zusammen mit dem Geschäftsbetrieb des Kunden übertragbar. An Logos und sonstigen Kennzeichen sowie an Corporate-Design-Elementen erhält der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht; WD Projects verwendet diese nicht für Dritte, vorbehaltlich der Referenznutzung nach § 20 und der Rechte an Vorlagen, Modulen und Werkzeugen nach Absatz 2. Das Nutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung. Bis dahin darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nur nutzen, soweit WD Projects dies in Textform gestattet hat; die Gestattung ist widerruflich. Eine Gestattung gilt als erteilt, soweit WD Projects die Arbeitsergebnisse selbst veröffentlicht oder auf Wunsch des Kunden in Betrieb nimmt. Entwürfe und Zwischenstände darf der Kunde nur zur Prüfung und Freigabe verwenden.

(2) Quellcode, Programmbibliotheken, Vorlagen, Module, Werkzeuge und Know-how, die WD Projects allgemein oder für mehrere Kunden verwendet, sowie Software, die WD Projects zur Nutzung bereitstellt (zum Beispiel CRM- oder Prozesssoftware), bleiben Eigentum von WD Projects. Der Kunde erhält daran nur die Rechte, die für die Nutzung seiner Lösung erforderlich sind, bei bereitgestellter Software für die Dauer des Lizenz- oder Nutzungsvertrags (§ 11).

(3) Bei Individualsoftware und Apps weist das Angebot aus, welches Modell gilt:

  • Lizenzmodell: Die Software bleibt Produkt von WD Projects und wird gegen eine laufende Lizenzgebühr zur Nutzung überlassen (§ 11). Dieses Modell gilt nur, wenn das Angebot eine laufende Lizenzgebühr ausweist.
  • Kaufmodell: Wird die Software gegen eine einmalige Vergütung entwickelt und weist das Angebot keine laufende Lizenzgebühr aus, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach Absatz 1. Weist das Angebot kein Modell aus, gilt das Kaufmodell. WD Projects weist das Modell in jedem Angebot über Individualsoftware oder Apps ausdrücklich aus.

Eine Pflege oder Weiterentwicklung der Software nach der Abnahme schuldet WD Projects nur, wenn ein Wartungsvertrag besteht.

(4) Der Quellcode individuell erstellter Websites und Onlineshops wird dem Kunden nach vollständiger Bezahlung auf Wunsch übergeben. Die Herausgabe des Quellcodes von Individualsoftware und Apps, offener Designdateien sowie weitergehende Rechte an den in Absatz 2 genannten Bestandteilen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet werden (auch als Hinterlegung bei einer vereinbarten Stelle).

(5) Der Kunde darf Software, Zugänge und Arbeitsergebnisse, an denen er nur ein Nutzungsrecht für die Vertragsdauer hat, nicht ohne Zustimmung von WD Projects an Dritte weitergeben, unterlizenzieren, vermieten oder verkaufen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) bleiben unberührt.

(6) Der Kunde darf Arbeitsergebnisse nicht so verändern lassen, dass Urheberrechte von WD Projects oder Dritten verletzt werden. Änderungen an Code durch den Kunden oder Dritte erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden.

(7) Für Open-Source-Komponenten und Leistungen Dritter gelten deren Lizenzbedingungen vorrangig. WD Projects weist den Kunden auf Pflichten hin, die sich daraus für die Nutzung ergeben.

(8) Gelieferte körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von WD Projects.

§ 11 Laufende Leistungen: Hosting, Software als Dienst, Wartung, Lizenzen

(1) Verträge über laufende Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Bereitstellung, soweit im Angebot nichts anderes steht. Danach verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Für den Anbieterwechsel gilt § 17 Abs. 6.

(2) WD Projects stellt Hosting und bereitgestellte Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % je Kalendermonat bereit. Nicht als Ausfall zählen angekündigte Wartungsfenster von insgesamt höchstens 8 Stunden je Kalendermonat, vorzugsweise nachts oder am Wochenende, sowie Zeiten, in denen WD Projects den Zugang nach § 9 Abs. 8 oder § 11 Abs. 9 sperren durfte, und Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder von Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen von WD Projects sind, insbesondere Störungen des Internets bei Kunden und Ausfälle von Diensten, deren Nutzung der Kunde selbst veranlasst hat. Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt des Rechenzentrums mit dem Monitoring von WD Projects gemessen. Die von WD Projects eingesetzten Rechenzentren und Dienstleister sind ihre Erfüllungsgehilfen. Unterschreitet WD Projects die Verfügbarkeit, gelten die gesetzlichen Rechte, insbesondere die Minderung. Sinkt die Verfügbarkeit in zwei Kalendermonaten nacheinander unter 90 %, kann der Kunde den Vertrag in Textform außerordentlich kündigen. Eine verschuldensunabhängige Haftung von WD Projects für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und in den Fällen des § 16 Abs. 1; im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 16.

(3) Hosting erfolgt über sorgfältig ausgewählte Anbieter, bevorzugt mit Rechenzentren in der Europäischen Union; Anbieter und Standort ergeben sich aus dem Angebot und aus der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anlage 1). WD Projects darf den Anbieter wechseln, wenn Leistung und Datenschutzniveau mindestens gleich bleiben.

(4) Bei Software als Dienst räumt WD Projects dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software für eigene interne Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang (Nutzerzahl, Funktionen) zu nutzen. Die Lizenzgebühr wird monatlich im Voraus berechnet und auch geschuldet, wenn der Kunde die Software nicht nutzt, solange WD Projects sie bereithält. WD Projects darf die Software aktualisieren und weiterentwickeln und Sicherheitsupdates einspielen, solange der vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen kündigt WD Projects rechtzeitig in Textform an.

(5) Der Kunde schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter, ist für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich, nutzt die Software nur im Rahmen der Gesetze und der vereinbarten Zwecke und unterlässt Handlungen, die die Sicherheit oder Stabilität der Systeme gefährden. Erkannte Störungen zeigt er unverzüglich in Textform an.

(6) Die Wartung umfasst, soweit im Angebot nichts anderes steht:

  • Sicherheits- und Software-Updates der eingesetzten Systeme,
  • Überwachung der Erreichbarkeit,
  • regelmäßige Datensicherungen bei Hosting über WD Projects,
  • Bearbeitung von Störungsmeldungen mit einer Reaktion innerhalb von 2 Werktagen als Richtwert (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr), soweit im Angebot keine verbindlichen Reaktionszeiten vereinbart sind.

(7) Inhaltliche Änderungen, neue Funktionen, Designänderungen und Schulungen sind nicht Bestandteil der Wartung und werden nach § 9 Abs. 6 berechnet. Ein in einem Paket enthaltenes Kontingent an Stunden verfällt am Monatsende, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(8) WD Projects erstellt von den in der Software und beim Hosting gespeicherten Daten täglich Sicherungen und hält sie 30 Tage vor, soweit im Angebot nichts anderes steht. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung nach Systemausfällen bei WD Projects; sie ersetzen nicht die Archivierung durch den Kunden.

(9) WD Projects kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, ein Sicherheitsrisiko oder eine Rechtsverletzung besteht, bei Zahlungsverzug nach § 9 Abs. 8 oder wenn dies gesetzlich geboten ist. Die Sperrung beschränkt sich auf das Erforderliche. WD Projects informiert den Kunden unter Angabe der Gründe und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist. Der Kunde stellt sicher, dass über sein Paket keine Spam-Mails, Schadsoftware oder rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden. Bei Meldungen über rechtswidrige Inhalte (Kontakt: info@wd-projects.de) prüft WD Projects zeitnah, teilt dem Kunden die Entscheidung mit Begründung mit und weist auf Beschwerdemöglichkeiten hin. Der Kunde stellt WD Projects von Ansprüchen Dritter wegen rechtswidriger Inhalte frei, die er zu vertreten hat (§ 5 Abs. 2).

(10) WD Projects kann die Entgelte für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten zum Beginn eines Vertragsjahres anpassen, soweit sich die Kosten von WD Projects für die Erbringung dieser Leistungen, insbesondere für Hosting, Lizenzen und Nutzungsentgelte Dritter (auch infolge von Wechselkursänderungen) oder Personal, seit der letzten Preisfestsetzung erhöht haben; dies gilt auch für laufende Betreuung nach § 12; eine Erhöhung des Gewinnanteils ist ausgeschlossen. Auf Verlangen weist WD Projects die Kostensteigerung nach. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen und an den Kunden weiterzugeben. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform kündigen, auch während einer Mindestlaufzeit; WD Projects weist ihn in der Ankündigung darauf hin. Änderungen der Umsatzsteuer darf WD Projects ohne dieses Kündigungsrecht weitergeben.

(11) Bei Ende eines Hosting-, Wartungs- oder Lizenzvertrags gilt:

  • Websites und Onlineshops: Der Kunde erhält auf Wunsch einen Export seiner Inhalte und Daten in einem gängigen Format sowie einen Export der Website selbst (Code, Theme, Design), soweit er die darauf entfallende Vergütung bezahlt hat. Umzugs- und Einrichtungsarbeiten bei einem neuen Anbieter sind Zusatzleistungen.
  • Von WD Projects bereitgestellte Software: Das Nutzungsrecht endet mit dem Vertrag. Der Kunde kann jederzeit während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende einen Export seiner Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen. Danach löscht WD Projects die Daten nach Wahl des Kunden (Rückgabe oder Löschung) spätestens nach weiteren 30 Tagen, Sicherungskopien im üblichen Rotationszyklus von höchstens 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen; für personenbezogene Daten gilt zusätzlich Anlage 1. WD Projects weist den Kunden vor der Löschung in Textform hin. Die Software selbst, ihr Quellcode und die Programmlogik werden nicht herausgegeben.
  • Domains werden auf Wunsch des Kunden an ihn oder seinen neuen Anbieter übertragen. Der Kunde ist Domaininhaber; für die Registrierung gelten ergänzend die Bedingungen der Vergabestelle (zum Beispiel DENIC). Die Kündigung des Hostings beendet den Domainvertrag nicht.

(12) Bei einem Sicherheitsvorfall (zum Beispiel einem Cyberangriff) informieren sich die Parteien unverzüglich. Der Kunde benennt einen Notfallkontakt und wirkt bei der Aufklärung mit. Mehraufwand für Vorfälle, die der Kunde zu vertreten hat (zum Beispiel kompromittierte Zugangsdaten), vergütet er nach § 9 Abs. 6. Meldepflichten des Kunden als Verantwortlicher (Art. 33 DSGVO) bleiben unberührt.

(13) Kostenlose Testzugänge sind zeitlich begrenzt und gewähren keinen Anspruch auf Verfügbarkeit, Support oder Datenübernahme. WD Projects kann sie jederzeit beenden und löscht die eingegebenen Daten nach Ablauf, wenn kein Vertrag folgt. In Testzugängen dürfen keine personenbezogenen Daten und keine Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, eingegeben werden. Für die Haftung gilt § 16.

§ 12 Marketing und Social Media

(1) Marketing- und Social-Media-Leistungen (zum Beispiel Markenanalyse, Strategie, Konzepte, Content-Erstellung, Planung, Veröffentlichung, Community-Betreuung, Berichte) sind Dienstleistungen nach § 3 Abs. 2. WD Projects schuldet die sorgfältige Durchführung, nicht eine bestimmte Reichweite, Follower-Zahl, Interaktionsrate, Anzahl von Anfragen oder Umsatzsteigerung.

(2) Der Kunde gibt Inhalte (Beiträge, Anzeigen, Texte, Bilder, Videos) vor der Veröffentlichung in Textform frei. Ohne Freigabe veröffentlicht WD Projects nicht; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend, die vereinbarte Vergütung bleibt geschuldet.

(3) WD Projects kennzeichnet von ihr erstellte Werbung im vereinbarten Umfang nach den gesetzlichen Vorgaben, prüft Inhalte auf offensichtliche, ohne besondere Recherche erkennbare Rechtsverstöße und weist den Kunden auf erkannte Bedenken hin. Heilmittel- und Berufswerberecht, Gewinnspiele sowie die Rechteklärung für Bilder, Musik, Videos und abgebildete Personen (auch Mitarbeiter) liegen beim Kunden, der die erforderlichen Einwilligungen und Lizenznachweise liefert. Der Kunde stellt sicher, dass Inhalte, die er liefert oder freigibt, nicht gegen Wettbewerbsrecht (zum Beispiel irreführende Angaben, Preisangaben, Gewinnspiele), Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte (zum Beispiel Bild-, Musik- und Videorechte, Einwilligungen abgebildeter Personen) oder Branchenrecht verstoßen, und liefert die erforderlichen Einwilligungen und Lizenznachweise. Eine umfassende rechtliche Prüfung schuldet WD Projects nur, wenn sie beauftragt ist (§ 5 Abs. 3).

(4) Veröffentlichungen erfolgen nach den Nutzungsbedingungen der Plattformen. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Konten und gewährt WD Projects die erforderlichen Zugriffsrechte. Für Sperrungen, Löschungen, Reichweitenbeschränkungen oder Änderungen der Plattformen, die WD Projects nicht beeinflussen kann, ist WD Projects nicht verantwortlich, soweit sie keine Pflicht verletzt hat. Werbebudgets für bezahlte Anzeigen trägt der Kunde direkt gegenüber der Plattform oder erstattet sie WD Projects als durchlaufenden Posten; die Verwaltung und Optimierung der Anzeigen wird gesondert vergütet.

(5) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die Nutzungsrechte nach § 10 Abs. 1 an den erstellten Inhalten für die vereinbarten Kanäle; bei laufender Betreuung entstehen sie für die Inhalte eines Leistungsmonats mit der Zahlung dieses Monats. Eine zeitlich befristete Nutzung (zum Beispiel bei lizenziertem Material, Musik oder Stockmaterial) gilt nur, wenn der Vertrag sie für den jeweiligen Inhalt ausdrücklich benennt.

(6) Für laufende Betreuung gilt § 11 Abs. 1: Mindestlaufzeit von 12 Monaten, danach Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Bei Vertragsende gibt WD Projects Zugangsdaten zurück und übergibt die erstellten Inhalte im vereinbarten Umfang.

§ 13 Einsatz künstlicher Intelligenz

(1) WD Projects setzt bei der Leistungserbringung und in Software Systeme der künstlichen Intelligenz ein (zum Beispiel Sprachmodelle von Drittanbietern). Soweit der Kunde Software mit KI-Funktionen nutzt, werden diese im Angebot beschrieben.

(2) KI-Systeme erzeugen Ergebnisse auf Wahrscheinlichkeitsbasis. Ergebnisse können unzutreffend, unvollständig, veraltet oder missverständlich sein und bei gleichen Eingaben unterschiedlich ausfallen. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine bestimmte Genauigkeit wird nur geschuldet, wenn das Angebot sie ausdrücklich vereinbart. Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor jeder Verwendung auf Richtigkeit und Eignung und bleibt für seine Entscheidungen verantwortlich. Das gilt besonders für rechtliche, steuerliche, medizinische, finanzielle und sonstige folgenreiche Entscheidungen. KI-Ergebnisse sind keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung. Verletzt WD Projects ihre vertraglichen Pflichten, bleibt die Haftung nach § 16 unberührt.

(3) Je nach Konstellation ist WD Projects Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), der Kunde in der Regel Betreiber. Jede Seite erfüllt die Pflichten, die sie nach der KI-Verordnung treffen. WD Projects erfüllt ihre Pflichten als Anbieter, insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50, soweit sie auf das jeweilige System und den jeweiligen Zeitpunkt anwendbar sind. Der Kunde ist für den bestimmungsgemäßen Einsatz, für Transparenzpflichten gegenüber Dritten, die ihn treffen, für die KI-Kompetenz seiner Nutzer, soweit gesetzlich gefordert, und für den Datenschutz bei seinen Eingaben verantwortlich.

(4) Die KI-Funktionen von WD Projects sind nicht für Einsatzbereiche vorgesehen, die die KI-Verordnung als Hochrisiko einstuft (insbesondere Anhang III, zum Beispiel Entscheidungen über Beschäftigung, Kreditwürdigkeit oder Rechtspflege durch Gerichte). Ein solcher Einsatz ist nur zulässig, wenn die Parteien ihn zuvor in Textform vereinbart und die Verteilung der Pflichten geregelt haben. Der Kunde setzt KI-Funktionen nicht für Zwecke ein, die nach der KI-Verordnung oder anderen Gesetzen verboten sind.

(5) WD Projects verwendet Eingaben und Daten des Kunden nicht zum eigenen Training von KI-Modellen. Auch Feinabstimmung, Evaluationsdaten und Protokolle von Eingaben nutzt WD Projects nicht für andere Kunden. Für Kundendaten setzt WD Projects nur kommerzielle Tarife der KI-Anbieter ein, bei denen der Anbieter nach seinen Vertragsbedingungen Eingaben nicht zum Training seiner Modelle verwendet, und keine privaten Verbraucherkonten. Die Anbieter können Eingaben zeitlich begrenzt speichern und zur Missbrauchserkennung prüfen; Einzelheiten ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag. WD Projects prüft die Bedingungen der Anbieter regelmäßig und informiert den Kunden in Textform über erhebliche Änderungen. Diese Zusagen sind vertragliche Pflichten und keine Garantie; für ihre Verletzung haftet WD Projects nach § 16.

(6) Der Kunde gibt in KI-Funktionen nur Daten ein, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeitet werden. Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen (zum Beispiel nach § 203 StGB), dürfen nur nach den Regelungen in § 19 Abs. 3 in KI-Funktionen eingegeben werden.

(7) An KI-generierten Ergebnissen erhält der Kunde die Nutzungsrechte nach § 10. Die Schutzfähigkeit KI-generierter Ergebnisse wird nicht zugesagt. WD Projects kann nicht ausschließen, dass KI-generierte Ergebnisse Rechte Dritter berühren, und weist den Kunden bei erkennbarem Risiko darauf hin. Von KI erzeugte Inhalte kennzeichnet WD Projects, soweit die KI-Verordnung dies von Anbietern verlangt (Art. 50), zum Beispiel maschinenlesbar, und liefert dem Kunden die für die Veröffentlichung erforderliche Kennzeichnung mit. Der Kunde veröffentlicht KI-erzeugte Inhalte nur mit der gesetzlich erforderlichen Kennzeichnung, soweit ihn die Pflicht trifft (zum Beispiel bei täuschend echten Bildern, Videos und Tonaufnahmen).

(8) WD Projects darf eingesetzte KI-Modelle und KI-Anbieter wechseln, wenn die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und das Schutzniveau für die Daten des Kunden nicht sinkt. Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Über erhebliche Änderungen informiert WD Projects den Kunden.

§ 14 Leistungen und Software Dritter

(1) Bindet WD Projects auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden Dienste Dritter ein (zum Beispiel Zahlungsanbieter, Kartendienste, Reservierungs- oder Kassensysteme, Analyse- oder Marketingtools), schließt der Kunde die erforderlichen Verträge mit diesen Anbietern selbst, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) WD Projects ist für Einbau und Konfiguration im vereinbarten Umfang verantwortlich, nicht aber für Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Preisänderungen oder Einstellung dieser Dienste. Anpassungen wegen Änderungen bei Drittanbietern sind Zusatzleistungen, soweit sie nicht von einem Wartungsvertrag umfasst sind.

(3) Für Leistungen Dritter, die der Kunde selbst bezieht und die WD Projects nicht ausdrücklich als eigene Leistung übernimmt, ist WD Projects nicht verantwortlich. § 16 bleibt unberührt.

§ 15 Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen und Lieferungen nach § 3 Abs. 2 (Druckerzeugnisse) leistet WD Projects Gewähr dafür, dass die Leistung bei Abnahme beziehungsweise Ablieferung die vereinbarte Beschaffenheit hat und sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme beziehungsweise Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantie und in den Fällen des § 16 Abs. 1 sowie, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, soweit möglich mit Screenshots und Angabe von Gerät und Browser. Eine verspätete Meldung lässt Mängelrechte nicht entfallen, soweit nicht §§ 377, 381 HGB gelten (Lieferungen beweglicher Sachen an Kaufleute); der Kunde trägt aber Mehrkosten, die durch die Verspätung entstehen.

(3) WD Projects ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Ein vorübergehender Workaround gilt nur als Nacherfüllung, wenn er die vertragsgemäße Nutzung nicht erheblich beeinträchtigt und der Mangel in angemessener Frist endgültig beseitigt wird. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Selbstvornahme nach § 637 BGB setzt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung voraus. Schadensersatz gibt es nur nach § 16.

(4) Keine Mängel sind insbesondere

  • Abweichungen, die auf Inhalten, Vorgaben oder Freigaben des Kunden beruhen, soweit WD Projects erkennbar ungeeignete Vorgaben nicht angezeigt hat,
  • Fehler durch Änderungen des Kunden oder Dritter an Code, Inhalten oder Einstellungen,
  • Fehler durch Updates, Änderungen oder Ausfälle von Diensten Dritter, Browsern oder Betriebssystemen nach der Abnahme,
  • geringfügige Abweichungen in der Darstellung auf unterschiedlichen Geräten und Browsern, die die Nutzbarkeit nicht beeinträchtigen,
  • Farbabweichungen im Druck, die innerhalb üblicher Toleranzen liegen, und eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der bestellten Auflage.

(5) Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Fehler kein Mangel ist, kann WD Projects den Aufwand für die Prüfung nach § 9 Abs. 6 berechnen, wenn der Kunde dies bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.

(6) Bei laufenden Leistungen (§ 11) gelten die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere Minderung und außerordentliche Kündigung nach § 11 Abs. 2; Schadensersatz richtet sich nach § 16.

§ 16 Haftung

(1) WD Projects haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang einer ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WD Projects nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 50.000 € je Schadensfall und 100.000 € je Vertragsjahr. Das Angebot kann für Verträge mit Berufsgeheimnisträgern oder erkennbar erhöhtem Schadensrisiko höhere Beträge festlegen, die sich an der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von WD Projects orientieren; ohne solche Festlegung gelten die Beträge nach Satz 2.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind im Rahmen von Absatz 2 nur ersatzfähig, soweit sie bei Vertragsschluss vorhersehbar und typischerweise zu erwarten waren.

(4) Für den Verlust von Daten haftet WD Projects bei einfacher Fahrlässigkeit im Rahmen der Absätze 2 und 3 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Schuldet WD Projects die Datensicherung (§ 11 Abs. 8), ist der Aufwand maßgeblich, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch WD Projects entstanden wäre; bei fehlerhafter oder unterbliebener Sicherung haftet WD Projects für die Wiederherstellung im Rahmen der Absätze 2 und 3.

(5) Die Verantwortung für die Prüfung und Verwendung von Ergebnissen (insbesondere KI-Ergebnisse, Auswertungen und Entwürfe) für rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige folgenreiche Entscheidungen liegt nach § 13 Abs. 2 beim Kunden; ein Verstoß hiergegen wird als Mitverschulden berücksichtigt. Für Schäden, die auf Inhalten oder Vorgaben des Kunden (§ 5), auf Änderungen des Kunden oder Dritter oder auf Störungen von Diensten Dritter (§ 14) beruhen, ist WD Projects nicht verantwortlich, soweit sie keine Pflicht verletzt hat. Verletzt WD Projects eine Pflicht, gelten die Absätze 1 bis 4.

(6) Der Kunde muss Schäden abwenden und mindern; ein Mitverschulden (insbesondere durch unterlassene Datensicherung, Mitwirkung oder Sicherheitsvorkehrungen) wird angerechnet. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen von WD Projects, soweit sie persönlich in Anspruch genommen werden. Für Schäden aus der Verletzung von Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten gelten die Absätze 1 bis 5 ebenfalls; Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt. Dieser Paragraf gilt für den gesamten Vertrag.

(7) Mängelansprüche verjähren nach § 15 Abs. 1. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Umfang einer Garantie.

§ 17 Kündigung und Beendigung

(1) Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen (§ 648 BGB). WD Projects behält dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Es wird vermutet, dass WD Projects 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zusteht (§ 648 Satz 3 BGB). Beiden Seiten bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrags vorbehalten.

(2) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Vergütung nach Absatz 1 verrechnet.

(3) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 648a, § 314 BGB). Ein wichtiger Grund für WD Projects liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist, bei laufenden Entgelten mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsentgelten, bei jährlicher Vorausrechnung mit einem Jahresentgelt, wesentliche Pflichten trotz Abmahnung verletzt oder trotz Fristsetzung notwendige Mitwirkungen dauerhaft unterlässt (§ 643 BGB).

(4) Kündigt WD Projects einen laufenden Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kann WD Projects als Schadensersatz die Vergütung für die Restlaufzeit der Mindestlaufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen; pauschal werden 50 % der auf die Restlaufzeit entfallenden Entgelte vermutet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, WD Projects der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Bei Ende eines laufenden Vertrags gilt § 11 Abs. 11. Rechte, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinausgehen (insbesondere §§ 10, 16, 19), bleiben bestehen.

(6) Soweit Hosting oder bereitgestellte Software Datenverarbeitungsdienste im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) sind und die Ausnahmen dieser Verordnung (zum Beispiel für kundenspezifisch erstellte Dienste oder Testversionen) nicht eingreifen, kann der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur mit einer Frist von zwei Monaten in Textform verlangen. Für den Wechsel gilt ein Übergangszeitraum von 30 Tagen, in dem WD Projects den Wechsel unterstützt und die Leistung aufrechterhält. WD Projects stellt die exportierbaren Daten bereit und löscht sie innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wechsels. Wechselentgelte erhebt WD Projects nur, soweit und solange das Gesetz sie zulässt (bis zum 11.01.2027 nur in Höhe der tatsächlichen Kosten, danach nicht mehr). Vereinbarte Mindestlaufzeiten bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen. Diese Regelung gilt nur, soweit sie gesetzlich zwingend ist.

§ 18 Datenschutz

(1) Beide Seiten halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, insbesondere die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Ansprechpartnern des Kunden enthält die Datenschutzerklärung von WD Projects unter https://wd-projects.de/datenschutz.

(2) Verarbeitet WD Projects im Rahmen von Hosting, Wartung, Support, Software-Bereitstellung, Marketing oder KI-Funktionen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Anlage 1 (Art. 28 DSGVO). Er wird mit dem Angebot vorgelegt und mit der Annahme des Angebots Vertragsbestandteil. In Fragen des Datenschutzes gehen seine Pflichtinhalte dem Angebot und diesen AGB vor (§ 1 Abs. 4). Als Auftragsverarbeiter handelt WD Projects insbesondere beim Hosting, bei der Software-Bereitstellung, bei KI-Funktionen, beim Newsletter-Versand und beim Betrieb von Konten im Namen des Kunden. Beim Marketing und Social Media bleiben der Kunde und die Plattform verantwortlich für Plattformdaten, Statistiken und Werbeanzeigen mit Zielgruppen- und Tracking-Funktionen (Art. 26 DSGVO, soweit anwendbar); WD Projects handelt dort als Dienstleister des Kunden nach dessen Weisung. Abweichende Rollen vereinbaren die Parteien im Angebot.

(3) Für die Datenschutzerklärung und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf seiner Website und in seinen Prozessen ist der Kunde verantwortlich (§ 5 Abs. 3). Er übermittelt WD Projects keine personenbezogenen Daten, für deren Verarbeitung keine Rechtsgrundlage besteht. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) dürfen nur verarbeitet werden, wenn Kategorien, Zwecke und Schutzmaßnahmen im Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt sind.

(4) Der Einsatz von Subunternehmern und Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und, bei Berufsgeheimnisträgern, zusätzlich nach § 19 Abs. 3.

§ 19 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisträger

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Preise und Kundendaten, vertraulich und nutzen sie nur für die Zwecke des Vertrags. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß werden, der empfangenden Seite bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für 3 Jahre, bei Geschäftsgeheimnissen im Sinne des GeschGehG solange sie Geheimnis sind, und bei Informationen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, unbefristet.

(2) WD Projects darf vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, Subunternehmer und Berater weitergeben, die sie für die Vertragserfüllung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. An Handelsvertreter gibt WD Projects nur die für die Vermittlung erforderlichen Angebotsinformationen weiter, keine Kundendaten und keine Informationen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen.

(3) Berufsgeheimnisträger. Gehört der Kunde zu den Berufsgeheimnisträgern im Sinne des § 203 StGB (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) oder verarbeitet er Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, weist er WD Projects vor Vertragsschluss in Textform darauf hin; WD Projects fragt bei erkennbar betroffenen Berufsgruppen danach. In diesem Fall gilt:

  • Vor jedem Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Informationen schließen die Parteien eine gesonderte Verpflichtungserklärung nach § 203 Abs. 4 StGB in Textform ab, die WD Projects auf Anfrage bereitstellt und die einen Hinweis auf die Strafbarkeit einer Verletzung enthält. Ohne diese Erklärung verarbeitet WD Projects keine geheimhaltungsbedürftigen Daten.
  • WD Projects darf weitere Personen und Unternehmen (Unterbeauftragte, insbesondere Hosting-, Cloud- und KI-Anbieter, bei personenbezogenen Daten zugleich Unterauftragsverarbeiter) nur einsetzen, wenn der Kunde in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann über die Liste der Unterauftragsverarbeiter im Auftragsverarbeitungsvertrag erteilt werden. WD Projects verpflichtet Unterbeauftragte, die mit geheimhaltungsbedürftigen Daten in Berührung kommen können, in Textform zur Verschwiegenheit mit Hinweis auf die Strafbarkeit und zu einem Schutzniveau, das den berufsrechtlichen Anforderungen entspricht (insbesondere § 43e BRAO und § 62a StBerG, soweit anwendbar, auch bei Verarbeitung im Ausland). Ist das bei einem Unterbeauftragten nicht möglich, werden diesem keine geheimhaltungsbedürftigen Daten übermittelt. Die Verpflichtung einzelner Mitarbeiter von Unterbeauftragten schuldet WD Projects nur, soweit der Unterbeauftragte sie vertraglich zusagt; die Liste der Unterauftragsverarbeiter weist dies offen aus.
  • WD Projects und der Kunde vereinbaren für geheimhaltungsbedürftige Daten technische Schutzmaßnahmen im Angebot oder im Auftragsverarbeitungsvertrag (zum Beispiel Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Verarbeitung nur in EU-Rechenzentren, Ausschluss der Speicherung bei KI-Anbietern, soweit angeboten). Fehlt eine Maßnahme oder ist sie technisch nicht verfügbar, werden entsprechende Daten nicht an Unterbeauftragte übermittelt.
  • Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner berufsrechtlichen und strafrechtlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere für die Auswahl und Überwachung von Dienstleistern, die Einwilligungen seiner Mandanten (zum Beispiel nach § 43e BRAO) und die Dokumentation. WD Projects unterstützt ihn mit den erforderlichen Informationen.

§ 20 Referenzen

(1) WD Projects darf den Namen und das Logo des Kunden sowie Bilder und Beschreibungen des Projekts nach dessen Fertigstellung als Referenz auf ihrer Website, in Präsentationen und in sozialen Medien zeigen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen offengelegt werden. Bei Berufsgeheimnisträgern erfolgt dies nur nach vorheriger Zustimmung in Textform.

(2) WD Projects darf in Websites einen unauffälligen Hinweis „Umsetzung: WD Projects“ mit Link setzen; bei Berufsgeheimnisträgern gilt Absatz 1 Satz 2.

(3) Der Kunde kann der Nutzung nach Absatz 1 und 2 jederzeit in Textform widersprechen. WD Projects entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Aachen, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist (§ 38 ZPO). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. WD Projects darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zum Nachweis in Textform erfolgen. Vorrangig sind individuelle Absprachen, auch mündliche (§ 305b BGB).

(4) WD Projects kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für laufende Verträge kann sie die AGB nur ändern, soweit dies wegen geänderter Gesetze, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben zwingend erforderlich ist. Änderungen der Hauptleistungen, der Preise, der Laufzeit und der Haftung sind ausgenommen; für Preise gilt § 11 Abs. 10. WD Projects teilt solche Änderungen mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit und weist auf die Folge hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB bis zum Ende der Laufzeit fort. Der Kunde kann außerdem innerhalb der Frist zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen. Alle anderen Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform.

(5) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von WD Projects in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Eine Änderung der Rechtsform von WD Projects (zum Beispiel durch Eintragung oder Umwandlung) und der Übergang auf einen Rechtsnachfolger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge berühren den Vertrag nicht; WD Projects informiert den Kunden in Textform. Bei einer Übertragung auf einen Dritten, der die Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und aus § 19 Abs. 3 nicht in gleicher Weise übernimmt, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform per E-Mail an die zuletzt mitgeteilten Adressen erfolgen. Der Kunde teilt Änderungen seiner Anschrift und seiner Ansprechpartner unverzüglich mit.

(7) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

Anlage 1 – Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der WD Projects GbR als Auftragsverarbeiter. Dieser Vertrag gilt für alle Leistungen, bei denen WD Projects personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

AV § 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand sind Hosting, Wartung, Support, die Bereitstellung von Software, KI-Funktionen sowie Entwicklung, Test und Migration mit Daten des Kunden und der Betrieb von Konten für Marketing und Social Media im Namen des Kunden durch WD Projects, soweit dabei personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Erbringung dieser Leistungen für den Kunden.

(2) Der Vertrag gilt, solange WD Projects Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

AV § 2 Art der Daten und Betroffene

Art der Daten und Betroffene
KategorieBeispiele
BetroffeneKunden, Interessenten, Gäste, Website-Besucher, Mitarbeiter und Geschäftspartner des Kunden
DatenNamen, Kontaktdaten, Anfragen und Nachrichten, Reservierungen und Bestellungen, Vertrags- und Abrechnungsdaten, Nutzungs- und Protokolldaten, Inhalte in CRM- oder Prozesssoftware, Eingaben in KI-Funktionen
Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) und Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegengrundsätzlich keine; sonst nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform (AGB § 18 Abs. 3, § 19 Abs. 3) mit den dort genannten Schutzmaßnahmen

AV § 3 Pflichten von WD Projects

(1) WD Projects verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Weisungen ergeben sich aus dem Vertrag und den Einstellungen der Software und können in Textform ergänzt werden. Hält WD Projects eine Weisung für rechtswidrig, weist sie den Kunden darauf hin.

(2) Alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

(3) WD Projects trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), insbesondere: verschlüsselte Übertragung (TLS), Zugriff nur für berechtigte Personen mit individuellen Konten und Zwei-Faktor-Anmeldung, rollenbasierte Rechte, regelmäßige Updates, Datensicherungen, Protokollierung von Zugriffen, Hosting bevorzugt in Rechenzentren in der EU. Die Maßnahmen sind im Anhang zu dieser Anlage beschrieben.

(4) WD Projects unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei Meldungen an Behörden, soweit erforderlich. Für Unterstützungsleistungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, kann WD Projects den tatsächlichen Aufwand nach Stundensätzen berechnen.

(5) WD Projects meldet dem Kunden Datenschutzverletzungen unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, und teilt dabei die für die Meldung nach Art. 33 DSGVO erforderlichen Informationen mit (Art und Umfang, betroffene Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen, ergriffene Maßnahmen), soweit bekannt.

(6) WD Projects stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen in angemessenem Umfang, vorrangig durch Auskünfte und Nachweise; Vor-Ort-Kontrollen sind nach Vorankündigung von mindestens 14 Tagen möglich.

(7) WD Projects verarbeitet Daten auch bei Übermittlungen in Drittländer nur auf Weisung des Kunden, soweit sie nicht durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet ist; in diesem Fall informiert sie den Kunden vorher, soweit das Recht dies nicht verbietet.

AV § 4 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

Unterauftragsverarbeiter
UnterauftragsverarbeiterLeistungSitzÜbermittlungsgrundlage bei Drittland
Vercel Inc., 440 N Barranca Avenue #4133, Covina, CA 91723, USAHosting und Auslieferung von Webseiten und WebanwendungenUSA; Serverstandort je Projekt im Angebot, bevorzugt EUEU-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert, sonst Standardvertragsklauseln
Neon Inc., USADatenbankUSA; Serverstandort je Projekt im Angebot, bevorzugt EUEU-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert, sonst Standardvertragsklauseln
Cloud86 B.V., Lavendelheide 21-108, 9202 PD Drachten, NiederlandeE-Mail-DienstNiederlande (EU)nicht erforderlich
Anthropic PBC, USAKI-Funktionen (Sprachmodell), nur wenn im Angebot vereinbartUSAEU-US Data Privacy Framework, soweit zertifiziert, sonst Standardvertragsklauseln

Weitere Unterauftragsverarbeiter nennt das Angebot, soweit sie für den jeweiligen Auftrag eingesetzt werden.

(2) WD Projects informiert den Kunden vor dem Einsatz neuer Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen; in diesem Fall bietet WD Projects eine zumutbare Alternative an, andernfalls können beide Seiten den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Einsatzes kündigen. Unterauftragsverarbeiter werden vertraglich zu denselben Datenschutzpflichten verpflichtet; WD Projects haftet dem Kunden für deren Pflichtverletzungen nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Bei Berufsgeheimnisträgern gilt statt der Widerspruchslösung die Zustimmung nach § 19 Abs. 3 der AGB.

(3) Eine Verarbeitung außerhalb der EU beziehungsweise des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Entfällt die Grundlage einer Übermittlung (zum Beispiel ein Angemessenheitsbeschluss), stellt WD Projects unverzüglich auf eine andere Grundlage um oder beendet die Übermittlung.

AV § 5 Ende der Verarbeitung

Nach Ende der Leistungen gibt WD Projects die Daten nach Wahl des Kunden heraus oder löscht sie, spätestens 60 Tage nach Vertragsende, auch bei Unterauftragsverarbeitern; Sicherungskopien werden im üblichen Rotationszyklus von höchstens 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Auf Verlangen bestätigt WD Projects die Löschung in Textform.

AV § 6 Haftung

Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien gilt § 16 der AGB.

Dieser Vertrag wird mit der Annahme des Angebots Vertragsbestandteil. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.

Anhang zu Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Technische und organisatorische Maßnahmen
BereichMaßnahmen
ZutrittVerarbeitung in Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter mit deren Zutrittskontrollen; Arbeitsplätze von WD Projects: Geräte gesperrt und verschlüsselt, Arbeit in nicht öffentlichen Räumen
ZugangIndividuelle Konten, Zwei-Faktor-Anmeldung, Passwortmanager, Sperrung von Konten ausgeschiedener Personen
ZugriffRollen- und Rechtekonzept, Zugriff nur nach Erforderlichkeit, Protokollierung von Zugriffen
WeitergabeVerschlüsselte Übertragung (TLS), keine Weitergabe an Dritte außer an die genannten Unterauftragsverarbeiter
EingabeProtokollierung von Änderungen in der Software, soweit technisch vorgesehen
TrennungMandantentrennung der Kundendaten in der Software, getrennte Test- und Produktivumgebungen
Verfügbarkeit und WiederherstellungTägliche Datensicherungen mit 30 Tagen Vorhaltung, Überwachung der Erreichbarkeit, dokumentierter Wiederherstellungsprozess
VerschlüsselungVerschlüsselung gespeicherter Daten bei den Unterauftragsverarbeitern; für Berufsgeheimnisträger zusätzliche Maßnahmen nach § 19 Abs. 3 der AGB
VorfälleDokumentierter Prozess zur Erkennung, Bewertung und Meldung von Datenschutzverletzungen (Meldung an den Kunden nach AV § 3 Abs. 5)
PrüfungJährliche Überprüfung der Maßnahmen und der Unterauftragsverarbeiter, Schulung der beteiligten Personen
DatenschutzImpressumAGB

Es sind keine Statistik-, Werbe- oder externen Mediendienste eingebunden. Speicherdetails und Rechtsgrundlagen.